Die Präsidentin des Obersten Arbeitsgerichts Deutschlands, Inken Gallner, begründete die Pflicht der Arbeitgeber zur systematischen Arbeitszeiterfassung ihrer Mitarbeiter am Dienstag in Erfurt mit der Auslegung des deutschen Arbeitsschutzrechts nach seiner sogenannten Uhrenkrise der Zeit. der Europäische Gerichtshof (EuGH). Die Tagesspiegel-App Aktuelle News, Hintergründe und Analysen direkt auf Ihr Smartphone. Plus die digitale Zeitung. Hier kostenlos herunterladen. Experten erwarten von der BAG-Grundkrise (1ABR 22/21) weitreichende Auswirkungen auf die in Wirtschaft und Verwaltung tausendfach angewandten Vertrauensarbeitszeitmodelle bis hin zu mobilem Arbeiten und Homeoffice, weil es mehr Kontrollen gibt . Nach dem Arbeitszeitgesetz müssen nur Überstunden und Sonntagsarbeit dokumentiert werden, nicht die gesamte Arbeitszeit. Der Bonner Arbeitsrechtsprofessor Gregor Thüsing nannte die Entscheidung der Bundesarbeitsrichter eine Explosion. Er fiel nach der Verhandlung eines Falls in Nordrhein-Westfalen, in dem ein Betriebsrat mit seinem Antrag auf Startberechtigung für ein elektronisches Zeiterfassungssystem gescheitert war. Das Bundesarbeitsgericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Mitwirkung oder das Initiativrecht ausgeschlossen sei, wenn bereits eine gesetzliche Pflicht zur Arbeitszeiterfassung bestehe.
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Danke Corona! Zehn positive Dinge über den Verbleib im Job Schluss mit Überstunden Wie Personalmangel die Arbeitswelt verbessern könnte Mit seinem wegweisenden Urteil hat das Bundesarbeitsgericht die Debatte um eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes vorangetrieben. Die Bundesregierung arbeitet weiterhin an der Umsetzung der EuGH-Vorgaben aus dem Jahr 2019 zur Einführung einer objektiven, zuverlässigen und zugänglichen Arbeitszeiterfassung in deutsches Recht. Gallner, die Vorsitzende Richterin des Ersten Senats, verwies auf einen Paragraphen des Arbeitsschutzgesetzes, der Arbeitgeber verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die Arbeitszeit der Arbeitnehmer erfasst werden kann. „Wenn man das deutsche Arbeitsschutzgesetz mit den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs auslegt, dann besteht bereits eine Arbeitszeiterfassungspflicht“, sagte er in der Anhörung. (dpa) Auf der Homepage