Die Bundesregierung hat eine Reihe von Änderungen im Steuerrecht auf den Weg gebracht. Unter anderem soll das Steuersystem an die Inflation angepasst werden. Zudem wird die Homeoffice-Flatrate erhöht.
Das Bundeskabinett hat verschiedene Änderungen des Steuergesetzes beschlossen, deren Pläne nun ins Parlament eingebracht werden können. Wichtigster Grund für die Änderungen ist die Anpassung der Regeln an die aktuell sehr hohe Inflation.
Die Gesetzesänderungen zielen darauf ab, die zusätzlichen Belastungen abzumildern, unter anderem durch einen gerechteren Einkommensteuersatz. Unter anderem soll der Grundfreibetrag, also das Einkommen, bis zu dem keine Steuern gezahlt werden, erhöht werden. Die Bundesregierung will diese Grenze von derzeit 10.347 Euro auf 10.632 Euro im Jahr 2023 und auf 10.932 Euro im Folgejahr anheben.
Auch der Spitzensteuersatz von 42 Prozent verschiebt sich nach oben und tritt erst im nächsten Jahr bei einem Einkommen von 61.971 Euro und 2024 bei einem Einkommen von 63.514 Euro in Kraft.
Keine Änderung der Grundsteuer
Andererseits will die Bundesregierung die Schwelle für den noch höheren Reichensteuersatz von 277.826 Euro nicht berühren.
Senkung der Mehrwertsteuer auf Erdgas
Außerdem wird die Mehrwertsteuer auf Erdgas befristet gesenkt – von Anfang Oktober 2022 bis Ende März 2024. Für diesen Zeitraum soll der ermäßigte Steuersatz von 7 % statt 19 % gelten.
Unternehmen sollen die Kürzung vollständig an die Verbraucher weitergeben, heißt es in einer Formulierungshilfe für die Fraktionen der Ampelkoalition im Bundestag.
Die Maßnahme soll Verbraucher an anderer Stelle entlasten, etwa durch eine ab Oktober geplante Gasabgabe zur Stabilisierung importierender Unternehmen.
Förderung von Solaranlagen
Außerdem sollen mehr Solaranlagen auf den Dächern von Privathäusern gefördert werden. Hier scheuen Bürger aufgrund bürokratischer Hürden oft die Installation von PV-Anlagen.
Die Umsatzsteuer bei Lieferung und Montage entfällt. Außerdem sollen Einkünfte aus dem Betrieb von Fabriken bis zu einer bestimmten Höhe von der Einkommensteuer befreit werden.
Solaranlagen auf Wohndächern sollen gefördert werden, indem die Umsatzsteuer bei Lieferung und Installation abgeschafft wird. Bild: image alliance / Stephan Goerl
Kindergeldprogramme und Altersvorsorge
Mit den geplanten Änderungen steigt ab 2023 auch das Kindergeld: um monatlich 18 Euro für die ersten beiden Kinder und 12 Euro für das dritte Kind. Der Kinderfreibetrag für die ersten drei Kinder soll dann einmalig 237 Euro betragen. Für die Jahre 2022 bis 2024 wird der Kinderfreibetrag erhöht.
Auch Altersversorgungskosten sollten als Sonderausgaben voll abzugsfähig sein.
Höhere Homeoffice-Flatrate
Wer von zu Hause aus arbeitet, soll künftig einen höheren Pauschalsteuersatz erhalten können. Künftig können statt 600 pauschal bis zu 1000 Euro für das Homeoffice beantragt werden. Auch die Pauschale soll nicht mehr befristet, sondern dauerhaft gelten.
Mit der Homeoffice-Flatrate erhalten Arbeitnehmer einen steuerlichen Ausgleich für die Mehrkosten des Homeoffice, auch wenn sie das eigene Büro nicht räumen können.
Fünf Euro am Tag können Sie im Homeoffice ansetzen – bisher maximal 120 Tage, künftig bis zu 200 Tage. Die Pauschale gehört zu den Werbungskosten, für die allen Steuerpflichtigen ohnehin 1200 Euro gutgeschrieben werden. Nur wer diesen Betrag mit einer Pauschale und sonstigen Ausgaben übersteigt, profitiert.