Innviertler war einen sogenannten Float-Tarif eingegangen, der sich am Kurs an den Börsen orientiert. Als die Höhe der Monatsrate erhöht wurde, wollte er kündigen. Der Lieferant wies die Reklamation – unter Berufung auf die vertragliche Bindung von zwölf Monaten – zurück. Der Mann legte Berufung bei der Arbeiterkammer Oberösterreich ein, die schließlich ein Abmahnverfahren einleitete. Aus Sicht von Verbraucherschützern war die Vertragsbindung rechtswidrig. Ihre Begründung: Auch bei exorbitanten Preiserhöhungen hindert die Kundenbindung Kunden daran, das Unternehmen zu verlassen und zu einem anderen Unternehmen zu wechseln. Dieser gravierende Nachteil wird nach Expertenmeinung nicht durch das berechtigte Interesse des Anbieters am langfristigen Vertrag kompensiert. Sie kündigten eine Klage an. Der Energieversorger hat daraufhin eine Unterlassungserklärung eingereicht und ausgesprochen.

Der Preis wird pro Stunde angepasst

Die Schlaustrom GmbH bietet ihren Kunden auch eine flexible Rechnungsstellung. Dieser wird sogar stündlich an die Kursentwicklung an der Börse angepasst, in diesem Fall beträgt die Vertragslaufzeit ebenfalls zwölf Monate. Anders als die Gewerkschaft war das Unternehmen nicht bereit, eine Unterlassungserklärung abzugeben. AK reichte Klage ein. Wie funktioniert eine Float-Rechnung? Bei diesem Tarif wird der Preis in der Regel monatlich an die Kursentwicklung an der Börse angepasst. Die Einstellung erfolgt automatisch. Zusätzlich stellt der Verein einen Festpreisbestandteil in Rechnung. Das Risiko von Preiserhöhungen liegt ausschließlich beim Kunden. Bei Preissenkungen werden diese Reduktionen automatisch übernommen. „Steigende Energiepreise belasten schon jetzt alle Verbraucher“, sagt Ulrike Weiß, Leiterin Verbraucherschutz bei der Arbeiterkammer Oberösterreich. Unternehmen, die Verbraucherschutzrechte missachten, müssen dringend gestoppt werden. „Verbraucherschützer gehen kompromisslos gegen Rechtsverstöße vor“, betont Weiß. Auf diese Weise wird die Belastung durch höhere Preise nicht weiter getragen. Vertritt Dutzende Stromkunden vor Gericht: Linzer Rechtsanwalt Michael Poduschka.privat

Eine Flut von Schreien gegen die Erhöhungen

Wie berichtet, finden ab kommenden Dienstag vor dem Handelsgericht Wien Verhandlungen gegen mehrere Stromversorger statt. An den Ball kam ein Oberösterreicher, der die massive Preiserhöhung nicht hinnehmen wollte. Dutzende weitere Kunden folgten diesem Beispiel. Für Rechtsanwalt Michael Poduschka ist es durchaus nachvollziehbar, dass der Erdgaspreis gestiegen ist. „Aber es ist unverständlich, dass sich die Kosten für Stromprodukte aus heimischer Wasserkraft mehr als verdoppelt haben“, erklärte er im Juni. Der Verbund etwa hatte argumentiert, dass sich der Strompreis am Erdgaspreis orientiere. Dies lässt sich nach Angaben des Unternehmens nicht vermeiden. Nav-Account tob Zeit 14.09.2022, 18:00| Sa: 14.09.2022, 18:00