Das Bundesgesundheitsministerium vergleicht auf seiner Website die bisherige Regelung mit den neuen Vorgaben: Wie viele Impfungen muss man haben, um als „vollständig geimpft“ zu gelten? Bis zum 30. September 2022 besteht der volle Impfschutz:

nach drei einfachen Impfungen, nach zwei einfachen Impfungen, nach einmaliger Impfung: PLUS ein positiver Antikörpertest vor der ersten Impfung ODER PLUS eine durch einen PCR-Test nachgewiesene SARS-CoV-2-Infektion vor der ersten Impfung ODER PLUS eine durch einen PCR-Test nachgewiesene SARS-CoV-2-Infektion nach der ersten Impfung . Seit der Prüfung müssen 28 Tage vergangen sein.

Ab 1. Oktober 2022 gilt der volle Impfschutz:

nach drei Einzelimpfungen (die letzte Einzelimpfung muss mindestens drei Monate nach der zweiten Einzelimpfung erfolgt sein), nach zwei Einzelimpfungen: PLUS ein positiver Antikörpertest vor der ersten Impfung ODER PLUS eine durch PCR-Test nachgewiesene SARS-CoV-2-Infektion vor der zweiten Impfung ODER PLUS eine durch PCR-Test nachgewiesene SARS-CoV-2-Infektion nach der zweiten Impfung. Seit der Prüfung müssen 28 Tage vergangen sein.

Die Änderungen betreffen daher vor allem Bürger, die nur zweimal gegen das Coronavirus geimpft wurden. Sie verlieren ihren Status „vollständig geimpft“. Ihre Impfausweise laufen ab. 11,8 Millionen Menschen in Deutschland sind derzeit zweimal geimpft. 51,6 Millionen wurden bereits gestärkt. Wer die Auffrischungsimpfung bekommt, gilt weiterhin als „vollständig geimpft“. Die Ständige Impfkommission (Stiko) rät allen Personen, die seit dem zwölften Lebensjahr eine Grundimpfung erhalten haben, zu einer Auffrischungsimpfung. Eine zweite Auffrischungsimpfung wird Personen im Alter von 60 bis 69 Jahren und Personen ab fünf Jahren mit erhöhtem Risiko für schwere Covid-19-Verläufe empfohlen.