“Nicht in dieser Form” – Ramelow will die Zustimmung zum Infektionsschutzgesetz verweigern
Stand: 08:51 Uhr| Lesezeit: 3 Minuten
Bodo Ramelow (Die Linke), Ministerpräsident von Thüringen
Quelle: dpa/Martin Schutt
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Am Freitag steht das von der Laternenregierung entworfene Infektionsschutzgesetz auf der Tagesordnung im Bundesrat. Bodo Ramelow (links) kündigt an, nicht zuzustimmen. Besonders eine Passage traf den Ministerpräsidenten von Thüringen negativ.
Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow hält die Entscheidung, die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheitswesen nicht aufzuheben, für falsch. “Ich verstehe es nicht. Das Infektionsschutzgesetz des Bundes wird in dieser Form nicht meine Zustimmung finden“, sagte der Linken-Politiker der Deutschen Presse-Agentur in Erfurt.
Er wird die Mitglieder der rot-grünen Landesregierung über seine Position informieren. Das Gesetz steht an der Bundesratssitzung am Freitag auf der Tagesordnung. Ramelow ist derzeit auch Bundesratspräsident.
Die Impfpflicht und Bußgelder bei Nichteinhaltung sind seit Monaten Gegenstand von Kritik und Widerstand vieler Gesundheitsfachkräfte. „Es sollte keinen Streit mehr geben, nur weil der Bundestag nicht die Befugnis hatte, eine generelle Impfpflicht zu beschließen“, sagte Ramelow.
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Er verwies darauf, dass auch Thüringens Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) diese Regelung im Infektionsschutzgesetz schriftlich an die Bundesregierung kritisiert habe. Inakzeptabel sei auch, dass Gesundheitsämter in Betriebskonflikte über die umstrittene einrichtungsbezogene Impfpflicht hineingezogen würden, sagte Ramelow.
Laut einer internen Vereinbarung im Bundesrat enthält sich die rot-rot-grüne Koalition in Thüringen der Stimme, wenn es in den drei Parteien Linke, SPD und Grüne unterschiedliche Auffassungen zu einer bevorstehenden Entscheidung gibt. Offiziell gebe es im Bundesrat aber keine Enthaltungen, sagte Ramelow. «Der Bundesratspräsident fragt nur, wer einverstanden ist.»
Prien: Infektionsschutzgesetz „Katastrophe für Studierende“
Die Präsidentin der Kultusministerkonferenz (KMK), Karin Prien, hatte die Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes zuvor scharf kritisiert und Änderungen gefordert. Der CDU-Politiker, der auch Kultusminister für Schleswig-Holstein ist, sieht Schüler durch die Corona-Regeln im Herbst benachteiligt. Er nannte das Gesetz am Dienstag „eine Katastrophe für Studierende“. Dem konnte Schleswig-Holstein im Bundesrat nicht zustimmen. Die Staatskammer wird am Freitag darüber beraten. Der Bundestag hat das Gesetz vergangene Woche verabschiedet. Hintergrund der Kritik: Mit der Neuregelung wird das Coronavirus in eine Liste der im Infektionsschutzgesetz genannten hochansteckenden Infektionskrankheiten aufgenommen, damit es künftig in einer Reihe mit Cholera, Masern, Keuchhusten oder der Pest steht . Der entsprechende Paragraph besagt auch, dass erkrankte oder krankheitsverdächtige Personen Schulen oder Kitas nur mit ärztlichem Attest oder negativem Test betreten dürfen. Besteht bei einem Schüler der Verdacht auf Coronavirus, weil er gehustet hat, soll das mit einem Test geklärt werden. Im Falle einer Coronavirus-Infektion ist zudem ein negativer Test erforderlich, bevor das Kind wieder in die Schule darf. Laut Schleswig-Holstein erlaubt der Gesetzestext keine Selbstdiagnosetests, wie sie von der Ampel angekündigt werden, sondern ein amtlicher Test wäre notwendig. Prien sagte: “Es muss verbessert werden, damit es den Schülern nicht schlechter geht als uns Erwachsenen.” Alle anderen können laut Empfehlung des Robert-Koch-Instituts nach fünf Tagen wieder am Leben teilnehmen. Hier können Sie sich unsere WELT-Podcasts anhören Zur Anzeige der eingebetteten Inhalte ist Ihre widerrufliche Einwilligung zur Übermittlung und Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich, da die Anbieter der eingebetteten Inhalte als Drittanbieter diese Einwilligung benötigen [In diesem Zusammenhang können auch Nutzungsprofile (u.a. auf Basis von Cookie-IDs) gebildet und angereichert werden, auch außerhalb des EWR]. Indem Sie den Schalter auf „on“ stellen, erklären Sie sich damit einverstanden (jederzeit widerrufbar). Dies umfasst auch Ihre Zustimmung zur Übermittlung bestimmter personenbezogener Daten an Drittländer, einschließlich der USA, gemäß Artikel 49 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO. Hier finden Sie weitere Informationen dazu. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit über den Schalter und über den Datenschutz unten auf der Seite widerrufen.