In Tirol ist ein schriftlicher Antrag auf Beurlaubung nur noch bis Dienstag möglich. ©APA/BARBARA GINDL (Symbolbild)
Einen schriftlichen Antrag auf Beurlaubung in Tirol können Sie bis Dienstag stellen. Die Frist ist einen Tag kürzer als üblich.
Wer bei der Landtagswahl in Tirol am 25. September wahlberechtigt ist, aber in der jeweiligen Gemeinde nicht wählen darf, benötigt einen Wahlausweis. Die Bewerbungsfrist endet jedoch bald.
Ein schriftlicher Antrag auf Briefwahl für die Wahl in Tirol ist noch bis Dienstag möglich
Wenn Sie möchten, dass Ihnen Ihre Wahlkarte für die Tiroler Wahl per Post zugeschickt wird, können Sie sich nur bis Dienstag schriftlich bewerben – per Post könnte es natürlich schon zu spät sein, aber es geht auch per E-Mail oder elektronisch per . In jedem Fall ist ein Identitätsnachweis mit elektronischer Unterschrift oder Kopie oder Scan eines Lichtbildausweises zu erbringen. Und Sie müssen einen Grund angeben, warum Sie nicht persönlich ins Wahllokal gehen können.
Wahlkarten können bis Freitag im Gemeindeamt abgeholt werden
Wenn Sie oder eine schriftlich Bevollmächtigte (mit Ausweiskopie) die Wahlkarte selbst im Gemeindeamt abholen können, ist eine schriftliche oder Online-Bewerbung noch bis Freitag, 23. September, 14 Uhr möglich. – sowie eine persönliche mündliche Antragstellung direkt beim Gemeindeamt. Telefonische Bewerbungen sind nicht zulässig.
Die ausgefüllte Briefwahl muss bis Freitag bei der Gemeinde eintreffen
Der Stimmzettel kann für die Briefwahl verwendet werden – entweder per Post oder Sie oder eine andere Person können ihn während der Sprechzeiten im Bürgerbüro abgeben. Es muss spätestens am Freitag, bei Zustellung am Freitag bis 14.00 Uhr per Post bei der Gemeinde eintreffen.
Mit einer Wahlkarte können Sie auch in Ihrem eigenen Wahllokal abstimmen
Wer jedoch am Sonntag selbst ins Wahllokal gehen kann, muss den Stimmzettel (seit der Wahlgesetzänderung 2020) vorher ausfüllen, stempeln und unterschreiben. Sie können es auch an eine andere Person verschenken – allerdings nur in dem von Ihnen gewählten Bereich Ihres Hauptwohnsitzes. Die Möglichkeit, eine Briefwahl in anderen Wahllokalen zuzustellen, gibt es nur bei Bundestagswahlen – zum Beispiel der Präsidentschaftswahl zwei Wochen später.