Die Wiener Linien wurden wegen Diskriminierung beim Kauf von Semestertickets verurteilt.  Das Ticket für Studierende mit Hauptwohnsitz außerhalb Wiens kostet 150 Euro, für Einwohnerinnen und Einwohner 75 Euro.          
     15.09.2022 13.57       
     Online ab heute, 13:57 Uhr

Ticketersatz.at protestierte gegen die Erstattung der Preisdifferenz von 75 Euro und 300 Euro pro Ticket für die „erlittene persönliche Behinderung im Zusammenhang mit der Ungleichbehandlung beim Kauf von Semestertickets“, teilte die Plattform am Donnerstag mit. Der Musterklage wurde vollumfänglich stattgegeben, daher stehen den Studierenden nach dieser Entscheidung 375 Euro pro Semesterticket zu.

Sammelklage mit ca. 3.000 Schülern

Bis heute haben sich rund 3.000 Studierende dem Sammelprozess angeschlossen. Der Betrag liegt derzeit bei über vier Millionen Euro. Betroffen sind alle Studierenden ohne Hauptwohnsitz in Wien. Nach einer rechtskräftigen Entscheidung des zuständigen Landesgerichts ist die Ungleichbehandlung von Studierenden aufgrund ihres Hauptwohnsitzes durch die Wiener Linien nicht sachlich gerechtfertigt. Die Ticketplattform refundment.at wurde von der Scrimber IT-Service GmbH erstellt. „Wir haben in erster und zweiter Instanz vollständig gewonnen und freuen uns, dass die Gerichte unserer Rechtsauffassung folgen“, sagte Vorstandsvorsitzender Constantin Gulner. Seit 2020 laufen die Planungen für den Sammelprozess.

Eine Überprüfung vor dem Obersten Gerichtshof ist nicht mehr möglich

Nach der erstinstanzlichen Entscheidung im Dezember 2021 legten die Wiener Linien Berufung ein, sodass der Rechtsstreit beim Landesgericht für Zivilsachen Wien anhängig war. Die erstinstanzliche Entscheidung wurde von der zweiten Instanz vollumfänglich bestätigt, eine Berufung an den Obersten Gerichtshof ist nicht mehr möglich. Die Teilnahme am Inkassoverfahren über die Plattform ist weiterhin möglich. Teilnehmen können Studierende mit Hauptwohnsitz außerhalb Wiens, die ein oder mehrere Semestertickets um 150 Euro erworben haben. Nach Abtretung der Ansprüche durch die Wiener Linien werden 73 Prozent der Summe an die Studierenden ausgezahlt.

Das „Audit“-Urteil der Wiener Linien

Der Rest verbleibt bei der Plattform, um das Risiko der Rechtsverfolgung und den Verwaltungsaufwand zur Durchsetzung der Ansprüche zu tragen. „Wir hoffen, ihre Forderungen bald an die Studierenden vermitteln zu können“, teilte die Plattform mit. Die Wiener Linien bestätigten das Urteil am Donnerstag in einer Stellungnahme. „Die Berufungsentscheidung liegt uns seit gestern Nachmittag vor und wird nun von uns geprüft“, sagte er.