Das Gesetz schreibt der Tierschutzbehörde derzeit lediglich vor, dass Amtstierärzte jährlich 2 % der Betriebe kontrollieren müssen. Im vergangenen Jahr waren es in Niederösterreich 1.045 Unternehmen. In diesem Jahr werde es eine ähnliche Zahl geben, schreibt Riedl in einer Mitteilung.

Zufällige und gefährliche Wahl

Unternehmen werden von der Agentur für Lebensmittelsicherheit (AGES) nach Glück und Risiko ausgewählt. Risikoparameter werden vom Land und von der AMA festgelegt – das gilt für frühere Verstöße, die Betriebsgröße oder die Haltung unterschiedlicher Tierarten. Die Risikoparameter für die Auswahl von Tierschutzkontrollen werden von der zuständigen Abteilung festgelegt. ORF AGES entscheidet nach Zufall und Risiko, welche Unternehmen kontrolliert werden Wenn es keine Hinweise auf Beanstandungen gebe, könne es sein, dass ein Unternehmen erst nach 50 Jahren von den Behörden geprüft werde, sagt Riedl. In der Praxis ist dies jedoch häufiger der Fall, da die meisten Landwirte auch an Branding-Programmen oder Gütesiegeln teilnehmen, die strengere Maßstäbe setzen. Das AMA-Gütesiegel bzw. der Tiergesundheitsdienst wird mindestens einmal jährlich kontrolliert. Unternehmen werden laut Riedl derzeit „nach objektiven Kriterien von unabhängigen Bundesstellen ausgewählt und nicht von Kontrollgremien beeinflusst“. In den letzten Jahren hat sich die Auswahl immer weiter verbessert. Dass im Zuge der Audits Mängel festgestellt werden, spreche dafür, „dass die Audits zielgerichtet sind“. Es ist jedoch wichtig, das System weiter anzupassen. mehr zum Thema

Mastbetrieb gemeldet: Landwirt „überfordert“

Waldhäusl will ein neues Kontrollsystem

Der für Tierschutz zuständige Landesrat Gottfried Waldhäusl (FPÖ) will mit einem völlig neuen Kontrollsystem auf die Missstände reagieren. Wie sein Büro am Donnerstag mitteilte, solle „kein Stein auf dem anderen gelassen werden“, einige Dinge müssten „komplett zurückgesetzt“ werden. Insbesondere Viehbetriebe werden künftig mindestens zweimal jährlich kontrolliert. Wenn es in der Vergangenheit Anomalien oder Warnungen gegeben hat, sollten diese viermal im Jahr überprüft werden. Neben den amtlichen Tierärzten könnten auch andere Kontrollstellen die Bedingungen in den landwirtschaftlichen Betrieben überwachen. Außerdem soll das Vier-Augen-Prinzip etabliert werden. Die Implementierung des neuen Systems ist ab 2023 möglich. ORF Nach Plänen des Tierschutzrates müssen künftig alle Betriebe mindestens zweimal jährlich kontrolliert werden

Sterbende Tiere und “Fäkalsee”

Am Dienstag wurden die Zustände auf dem Mastbetrieb bekannt. Ein vom Verein gegen Tierfabriken (VGT) veröffentlichtes Video zeigt sterbende Schafe, Rinder mit Kot, im Stall verwesende Tiere und Leichen in Fässern vor dem Gebäude. Der VGT hat nach eigenen Angaben Anzeige bei der Provinzialbehörde (BH) und der Staatsanwaltschaft St. Pölten – mehr zu Kadaver und „Gülle-Seen“: Der genannte Mastbetrieb (noe.ORF.at, 13.9.2022). Bereits 2013 klagte die VGT gegen das Unternehmen und forderte ein Verbot der Tierhaltung. Wie Landeshauptmann-Stellvertreter Christian Pehofer erklärte, erwägt die BH nun weitere Maßnahmen, wie etwa den Erlass eines Mängelbeseitigungsbescheids unter Androhung eines Tierhalteverbots oder alternativ eines Tierhalteverbots und die Einleitung eines Verwaltungsstrafverfahrens.