Weggezogen ist noch nie jemand

Alle individuellen Behandlungsanwendungen und die Nutzung aller Einrichtungen wie Hallenbad, Freibad oder Saunalandschaft und – falls gewünscht – auch ärztliche Untersuchungen sowie Vorträge zu pflegerelevanten Themen oder psychologische Beratung sind inklusive. Antragsberechtigt sind Personen, die einen nahen Angehörigen ab Pflegestufe 2 (bei Demenz) oder ab Pflegestufe 3 pflegen. Wie der Gesundheitsbeauftragte versichert, wurde noch nie jemand abgewiesen, wenn die Antragsvoraussetzungen erfüllt waren. “Wir können unsere Kapazität erhöhen, wenn wir mehr brauchen.”

Professioneller Ersatz

Damit es während der Abwesenheit der Pflegeperson nicht zu Betreuungsproblemen kommt, stellt das Land Kärnten einen professionellen Ersatz bereit: „Es versteht sich, dass das Land in dieser Woche die Pflege übernimmt – durch mobile Sozialdienste oder Kurzzeitpflege. Unsere GPS-Stellen in den Landkreisen und Pflegekoordinatoren in den Gemeinden helfen gerne bei der Organisation der Ersatzversorgung“, versichert die Gesundheitsbeauftragte.

Eine Anmeldung ist bereits möglich

Nach den drei Wechseln der Frühlingsferien beginnen bald die drei wechselnden Herbstwochen. „Die Anmeldung ist bereits geöffnet. Anträge sind bei den zuständigen Gemeindeämtern, Magistraten und Landesbehörden sowie bei der Landesregierung oder online unter www.ktn.gv.at erhältlich. Anmeldeschluss ist der 14. Oktober“, sagt Prettner.

Sie können aus folgenden Urlaubswochen wählen:

  1. November bis 20. November 2022 27. November bis 4. Dezember 2022 11. Dezember bis 18. Dezember 2022

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