Bundesregierung kippt Corona-Regeln für Studierende Gute Nachrichten für deutsche Studierende! Die Bundesregierung will Kindern und Jugendlichen schließlich keine strengeren Corona-Regeln auferlegen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (59, SPD) scheiterte: Er wollte Covid-19 in die „Pestklauseln“ (§ 34 Infektionsschutzgesetz) aufnehmen. Damit würde das Coronavirus mit hochgefährlichen Krankheiten wie Pest und Cholera gleichgesetzt, für die Studierende nach einer Ansteckung konkrete Nachweise erbringen müssen.
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Schülerinnen und Schüler sollten nach überstandener Corona-Infektion nur mit einem bestätigten negativen Test (z. B. von einem Testzentrum) in die Schule zurückgekehrt sein. Am Arbeitsplatz gelten solche strengen Regeln nicht! Auch interessant Nach massiver Kritik aus den Bundesländern reagiert die Bundesregierung nun – und kassiert wieder Lauterbachs Pläne. Es sei daran erinnert, dass Schleswig-Holsteins Kultusministerin Karin Prien (57, CDU) die inzwischen wieder rückgängig gemachten Pläne als „eine Katastrophe für Studierende“ bezeichnet hatte. Und auch aus den eigenen Reihen kam Kritik an Parteifreund Lauterbach. Bremens Kinder- und Bildungssenatorin Sascha Karolin Aulepp (51, SPD) erklärte: „Das Coronavirus zur Kinderkrankheit zu erklären, zeigt Karl Lauterbachs Blick auf Kinder. Ein solcher Ansatz hält viele gesunde Kinder von Kitas und Schulen fern.” Auch Hamburg hatte erklärt, die “geplante Neuregelung im § 34” abzulehnen. Bei der heutigen Abstimmung über das novellierte Infektionsschutzgesetz im Bundesrat wird sich die Bundesregierung zum Protokoll äußern (BILD vorhanden). Dieser sieht die Streichung von Covid-19 aus dem Seuchenkatalog des § 34 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz vor! Dies soll an der Bundesratssitzung am 7. Oktober geschehen. Prine zeigte sich erleichtert: „Ich bin erleichtert und dankbar, dass es gelungen ist, diesen Irrweg durch ein gemeinsames, massives Eingreifen der Bildungsminister und mehrerer Ministerpräsidenten zu stoppen. In der Endphase der Pandemie entbehrt die erstmalige Einführung eines gesetzlichen Betretungsverbots und der Pflicht zu kostenlosen Untersuchungen nur für Kindergärten und Schulen auch in Verdachtsfällen jeglicher Logik und Verhältnismäßigkeit. Es wäre wieder eine Regelung zu Lasten von Kindern und Jugendlichen und eine unzumutbare Belastung für Familien mit Kindern.”