Der Bundesrat beschliesst die Corona-Regeln für Herbst und Winter

Stand: 14:33 Uhr|  Lesezeit: 2 Minuten 

“Wir werden die Situation unter Kontrolle haben, aber wir müssen vorsichtig sein” Der Bundestag hat der Novelle des Infektionsschutzgesetzes zugestimmt. Gesundheitsminister Karl Lauterbach ist überzeugt, dass Deutschland besser in den Herbst starten wird als im vergangenen Jahr. Lockdowns schließt er aus: “Wir werden uns nicht darauf verlassen.” Hier können Sie sich unsere WELT-Podcasts anhören Zur Anzeige der eingebetteten Inhalte ist Ihre widerrufliche Einwilligung zur Übermittlung und Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich, da die Drittanbieter der eingebetteten Inhalte diese Einwilligung benötigen [In diesem Zusammenhang können auch Nutzungsprofile (u.a. auf Basis von Cookie-IDs) gebildet und angereichert werden, auch außerhalb des EWR]. Indem Sie den Schalter auf „on“ stellen, erklären Sie sich damit einverstanden (jederzeit widerrufbar). Dies umfasst auch Ihre Zustimmung zur Übermittlung bestimmter personenbezogener Daten an Drittländer, einschließlich der USA, gemäß Artikel 49 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO. Hier finden Sie weitere Informationen dazu. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit über den Schalter und über den Datenschutz unten auf der Seite widerrufen.
Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) ist überzeugt, dass Deutschland auf einen möglichen Herbst und Winter des Coronavirus gut vorbereitet ist: Am Freitag hat auch der Bundesrat dem in der vergangenen Woche im Bundestag verabschiedeten Gesetz zugestimmt. In Deutschland gelten wegen des Coronavirus im Herbst und Winter wieder bestimmte Masken- und Testpflichten. Dieser sieht neue Regeln zum Umgang mit der Pandemie vor, die der Bundesrat am Freitag in Berlin beschlossen hat. Das Gesetz geht auf den Vorschlag von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) zurück und wurde vergangene Woche im Bundestag verabschiedet. Nun sei das Land “gut vorbereitet”, sagte Lauterbach. FFP2-Masken sind bundesweit in Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen Pflicht. In Fernverkehrszügen gilt weiterhin eine Maskenpflicht, wobei für Kinder zwischen sechs und 13 Jahren eine einfache OP-Maske ausreicht. In Flugzeugen besteht keine Maskenpflicht mehr. In Pflegeheimen und Kliniken muss zudem vor Eintritt ein negativer Test vorgelegt werden. Eine Maskenpflicht in Nahverkehrszügen und Bussen sowie in Innenräumen wie Geschäften, Restaurants und Veranstaltungsräumen ist möglich. Bundesländer können dort ab dem 1. Oktober Masken vorschreiben, müssen es aber nicht. Wer einen negativen Test vorweist, muss in der Gastronomie und bei Veranstaltungen von dieser Pflicht befreit werden. Prüfungen sollten in Schulen und Kindergärten verpflichtend sein. Ab Klasse fünf ist eine Maskenpflicht möglich. Lesen Sie auch Anzeige wegen Verletzung der Quarantäne
Sollte sich die Infektionslage verschärfen, können die Bundesländer per Beschluss des Landtags weitere Vorgaben machen: Auch bei Veranstaltungen im Freien gilt eine Maskenpflicht, wenn Abstände von 1,50 Meter nicht möglich sind. Eintrittsbeschränkungen für Indoor-Events. Hygienekonzepte für Unternehmen und andere Einrichtungen. Eine neue landesweite Impfkampagne ist in Planung. Ziel ist es, Informationen über Impfstoffe bereitzustellen, die an neue Virusvarianten angepasst wurden. Zudem sollen Medikamente bei Menschen mit Covid-19 intensiver eingesetzt werden. Es sollten auch bessere und aktuellere Daten zur Krankenhausbelegung vorliegen. Heime müssen Beauftragte ernennen, die sich um Impfungen, Hygiene und Behandlungen von Erkrankten kümmern, etwa mit dem Medikament Paxlovid. Lesen Sie auch