Bund und Länder haben am Freitag die Eckpunkte für die Umsetzung der Gesundheitsreform gelegt. Nach Niederösterreichs Vorgabe soll der Lohnzuschuss allen Arbeitnehmern unabhängig von ihrer Berufsgruppe in gleicher Höhe gezahlt werden.
16.09.2022 18.03
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Auch in den Bundesländern soll es keine Unterschiede geben, wurde am Freitag auf der Konferenz der Landessozialarbeiter in Wien beschlossen. Dafür werden die vom Bund veranschlagten 570 Millionen Euro investiert. „Wir haben im Vorfeld um einen schnellstmöglichen, zwischen den Bundesländern und mit dem Bund abgestimmten Prozess zur Auszahlung der im Rahmen der Gesundheitsreform zugesagten Lohnzuschüsse gebeten“, sagte Christiane Teschl-Hofmeister (ÖVP), Niederösterreich. Sozialer Bezirksrat wurde in Niederösterreich eingeführt. „Ich freue mich sehr, dass wir eine grenzüberschreitende Entscheidung treffen konnten und die Auszahlung in diesem Jahr österreichweit einheitlich erfolgen soll“, so Teschl-Hofmeister. „Wir wissen aus zahlreichen Gesprächen mit Mitarbeitern, Spediteuren und Gewerkschaftsvertretern, dass wir damit einer dringenden Bitte aller Beteiligten nachkommen.“ Brandstetter Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) (Mitte) und Referenten aus dem Burgenland (Leonhard Schneemann, SPÖ), Niederösterreich (Christiane Teschl-Hofmeister, ÖVP), Wien (Peter Hacker, SPÖ) und Vorarlberg (Katharina Greensflecker, .)
Bonusgehalt: Niedriger vierstelliger Betrag
Wie viel jeder Arbeiter bekommt, steht noch nicht fest, wie Wiens Sozialbezirksrat Peter Hacker (SPÖ) erklärte. Aber es wird wohl ein niedriger vierstelliger Betrag sein. Darüber wolle man mit Gewerkschaften und auch mit Arbeitgebern diskutieren, sagte Hacker. Das Geld soll im Dezember ausgezahlt werden. Es wurde betont, dass alle Berufsgruppen gleichermaßen profitieren sollten – also sowohl Haushaltshilfen als auch qualifizierte Pflegekräfte. Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) dankte den Landesvertretern für diese Lösung und verriet: „Manche haben ihren Schatten überwunden.“
Länder benötigen ein neues Warenpaket
Diskutiert wurden am Freitag auch Maßnahmen zur Inflationsbekämpfung – etwa die mögliche Neugestaltung des für die Rentenberechnung wichtigen Ausgleichsausgleichs-Referenzsatzes. Hier wollen Staaten das zugrunde liegende Güterbündel neu zusammensetzen bzw. präzisieren, um die Präzision der Armutsprävention zu erhöhen. Auch die Länder möchten sich stärker in die Debatte um die Arbeitslosenversicherung einbringen. Das ist zwar Sache des Bundes, aber auch eng mit der Sozialhilfe „verzahnt“. Die Änderungen am AMS-Bericht hätten unmittelbare Auswirkungen auf die Empfänger der Förderung, wurde darauf hingewiesen.