Nach einem Produktrückruf der Käserei Gloggnitz (Kreis Neunkirchen) für Kajmak, Trinkjoghurt und Frischkäse laufen Ermittlungen. Bei acht Verdachtsfällen handelt es sich um Listerienerkrankungen, darunter drei Todesfälle. Die Molkerei weist die Vorwürfe nun zurück.
17.09.2022 10.39
Online ab heute, 10.39 Uhr
„Die Schuld liegt nicht bei uns“, sagte Ivan Velicic von der Käserei Gloggnitz am Samstag der APA. Der Betrieb werde regelmäßig auditiert, „der Lebensmittelkontrolleur ist einmal im Monat bei uns“, betonte Velicic auf Anfrage. Ihre eigenen Exemplare waren unauffällig. Listerien wurden in einem Restaurant in Wien gefunden, in dem Käseprodukte angeboten wurden. mehr zum Thema
Rückruf Käsefabrik: Verdacht auf Listeria-Todesfälle
Die Produktion in Gloggnitz geht weiter, sagte Velicic. Hauptabnehmer sind Großhändler, es werden aber auch Produkte direkt an den Handel verkauft. Die Molkerei stellt Milchprodukte wie Brotaufstrich (Kajmak), Käse, Joghurt und Paprika nach einem traditionellen Rezept aus Serbien her, heißt es auf der Website.
Die Ursache der Krankheit war lange unklar
Die Käserei erinnerte am Freitag an Kajmak, Trinkjoghurt und Hüttenkäse, diese Produkte sollten nicht verzehrt werden. „Grund ist ein potenzielles Gesundheitsrisiko durch Kontamination mit Listeria monocytogenes“, hieß es. Routinemäßige Clusteranalysen der Agentur für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (AGES) zeigten, dass acht Krankheiten, die seit 2020 aufgetreten sind, auf einen identischen Listerienstamm zurückgeführt werden können. Drei Krankheiten führten zum Tod. Laut AGES ist die Quelle der Listerien-Erkrankung erst jetzt identifiziert. Darin wird das Geschäft in Niederösterreich ausgewiesen.
Zahlreiche Maßnahmen wurden eingeleitet
Die Lebensmittelaufsicht des Landes Niederösterreich hat inzwischen Maßnahmen ergriffen. Bereits ausgelieferte Produkte werden nun vom Unternehmen zurückgerufen und neu hergestellte Produkte können erst nach Erhalt eines Negativgutachtens für Listerien und nach Genehmigung durch die Lebensmittelbehörde auf den Markt gebracht werden. In Niederösterreich wird die Lebensmittelüberwachung durch das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelkontrolle wahrgenommen. „Sollten bei den Kontrollen Mängel festgestellt werden, ist das betroffene Unternehmen verpflichtet, die festgestellten Mängel zu beheben. Je nach Schweregrad der festgestellten Mängel werden weitere Kontrollen oder Maßnahmen eingeleitet, die bis zur Schließung führen können“, erklärt Abteilungsleiterin Christina Riedl. Die Kontrollintervalle und Kriterien bei der Überwachung von Lebensmittelunternehmen werden vom Gesundheitsministerium festgelegt.