TIROL. In Tirol wird der Landtag alle fünf Jahre gewählt. In diesem Jahr wurde die Wahl jedoch vorgezogen, nachdem Landeshauptmann Günther Platter im Mai seinen Rückzug aus der Politik angekündigt hatte. Neun Wählergruppen treten in ganz Tirol zur Wahl an, zwei kandidieren in Innsbruck bzw. Innsbruck und Innsbruck-Land.
Was und wer wird gewählt?
Gewählt werden die Landtagsabgeordneten des Landes Tirol. Der Landtag ist der Landtag eines Bundeslandes. Ihre Aufgabe ist es, Gesetze zu verabschieden und die Regierungen der Bundesstaaten zu kontrollieren. Der Landtag wählt dann die jeweilige Landesregierung. Die Partei mit den meisten Stimmen, insbesondere die Fraktion der staatlichen Legislative mit den meisten Mitgliedern, ernennt normalerweise, aber nicht notwendigerweise, den Gouverneur.
Wie wird der Landtag gewählt?
Der Landtag wird regelmäßig durch allgemeine, gleiche, unmittelbare, geheime und persönliche Wahlen nach dem Verhältniswahlrecht von den im jeweiligen Bundesland ansässigen und wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern gewählt.
Wer darf abstimmen?
Wahlberechtigt bei der Landtagswahl sind alle Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft, die ihren Hauptwohnsitz in Tirol haben und am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben. Stimmberechtigt sind auch ausländische Tiroler ab 16 Jahren. Ausnahmen vom Wahlrecht: Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind Personen, denen das Wahlrecht von einem Richter entzogen wurde (bei Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren wegen sogenannter vorsätzlicher Tat und im Fall Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr wegen Verbrechen gegen die Staatsgewalt).
Gibt es eine Wahl?
Bei Landtagswahlen besteht keine Wahlpflicht. Diese wurde in Tirol im Juni 2004 abgeschafft. Sie müssen also nicht wählen.
Wo ist mein Wahllokal?
Jeder Wahlberechtigte erhält Wahlinformationen. Hier erhalten Sie alle Informationen zum Wahllokal und zu den Öffnungszeiten der einzelnen Wahllokale. Das letzte Wahllokal schließt um 17:00 Uhr Dies sind die Wahllokale für den 25. September
Wie man wählt?
Am Wahlsonntag im Wahllokal Ihres Hauptwohnsitzes Per Wahlkarte: kann persönlich bei Ihrer Gemeinde abgegeben, (zu gegebener Zeit) per Post an die Gemeinde geschickt oder am Wahlsonntag in jeder Gemeinde abgegeben werden über die „Fliegende Wahlkommission“
Die Briefwahl können Sie bei jeder Gemeinde bis spätestens 23. September beantragen. Ab sofort können Sie Stimmkarten anfordern Wenn Sie Ihre Wahlkarte verloren haben, können Sie keine Kopie anfordern. Dadurch wird verhindert, dass ein Wähler zwei Stimmen abgeben kann. Eine Abschrift darf die Gemeinde nur für eine unbrauchbar gewordene, noch nicht versiegelte Wahlkarte ausstellen, für die die eidesstattliche Versicherung noch nicht unterschrieben ist. Die zerbrochene Stimmkarte ist dann auszuhändigen.
Wählen Sie im Wahllokal
Für die Stimmabgabe am Wahlsonntag benötigen Sie einen Lichtbildausweis. Falls Sie bereits eine Briefwahl beantragt haben, bringen Sie diese mit.
Die Wahlbehörde beim Wahlamt
Für die Durchführung von Landtagswahlen werden zunächst Wahlbehörden gebildet. Für jede Gemeinde gibt es eine Gemeindewahlbehörde oder, wie in Innsbruck, eine Landeswahlbehörde. In jedem Wahllokal gibt es einen Wahlbeamten und Beisitzer, die von den Parteien gestellt werden. Darüber hinaus kann jede Kandidatenpartei einen Beobachter benennen.
In der Wahlkabine
Die Benutzung des Telefons während der Stimmabgabe im Wahllokal ist möglich, kann aber vom Wahlleiter untersagt werden. Wenn Sie sich zu lange im Wahllokal aufhalten, kann der Wahlleiter Sie bitten, das Wahllokal zu verlassen. Es steht jedem frei, ein Foto von seinem Stimmzettel zu machen und es in den sozialen Medien zu teilen. Da in Österreich geheim gewählt wird, sind das Fotografieren und die Veröffentlichung ausländischer Stimmzettel verboten.
Wer darf wählen?
Laut Wahlordnung des Landes Tirol darf nur der Wähler das Wahllokal betreten. Stimmberechtigt sind nur Kleinkinder und eine Begleitperson mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung. Das Kind darf den Stimmzettel nicht ausfüllen. Das Stimmrecht muss persönlich ausgeübt werden. Eine stark sehbehinderte und gebrechliche Person kann jedoch einen ausgewählten Begleiter haben, der ihnen hilft. Wählen ohne Barrieren? – Alle Optionen sind hier Hunde sind im Wahllokal grundsätzlich erlaubt, solange die Ruhe nicht gestört wird.
Geben Sie einen gültigen Stimmzettel ab
Bei Landtagswahlen kann höchstens eine Wählergruppe (Partei) gewählt werden. Diese Stimme muss für die Wahlbehörde eindeutig identifizierbar sein, damit die Stimme auch gezählt werden kann. Kreuzen Sie dazu am besten den entsprechenden Kreis unter der entsprechenden Wählergruppe an. Es sind jedoch auch andere Vorzeichen im Zyklus für die Durchführung der Abstimmung möglich. Es ist auch möglich, eine Wählergruppe anzukreuzen oder zu unterstreichen oder alle Listen bis auf eine zu löschen. Zur Abgabe einer gültigen Stimme ist der amtliche Stimmzettel zu verwenden. Wenn Sie sich auf dem Stimmzettel geirrt haben, lassen Sie sich am besten beim Wahlleiter einen neuen Stimmzettel geben. Sie können auch etwas auf den Stimmzettel schreiben oder malen oder ihn besonders falten, solange klar ist, für welche Partei Sie gestimmt haben. Aber Vorsicht, auf den Stimmzettelumschlag darf nichts geschrieben oder geschrieben werden.
Zuteilung von Vorzugsstimmen
Es können zwei Vorzugsstimmen abgegeben werden: eine Stimme für den Landeslistenkandidaten und eine Stimme für einen Wahlkreiskandidaten. Ein Stimmensplitting ist jedoch nicht möglich, d. h. wenn Sie Partei X wählen, kann die Vorzugsstimme nicht an einen Kandidaten der Partei Y vergeben werden. Tun Sie dies trotzdem, gilt die angegebene Partei, die Vorzugsstimme ist ungültig. Auf dem Stimmzettel befindet sich die Kandidatenliste des Wahlbezirks, während die Liste der Landeskandidaten an einer Anschlagtafel im Wahllokal ausgehängt ist.
Was sind Vorzugsstimmen?
Mit Hilfe von Vorzugsstimmen entscheiden die Wähler, welche Personen in den Landtag einziehen. Die Auftragsvergabe erfolgt nach den von den Parteien vorgelegten Listen. Kandidaten mit vielen Vorzugsstimmen werden dann zuerst gereiht.
Nach den Wahlen – Auszählung der Stimmen
Die Stimmauszählung darf nicht überwacht werden. Für die Auszählung bleibt das Wahllokal geschlossen. Lediglich die Wahlbehörden, ihre Hilfsorgane und die Wahlzeugen der Parteien dürfen sich darin aufhalten. Die letzten Wahllokale schließen um 17 Uhr. Ab diesem Zeitpunkt dürfen die Ergebnisse bereits ausgezählter Gemeinden und Regionen veröffentlicht werden.
Unterschied zwischen “Ergebnis”, “Trend” und “Ansicht”?
Ergebnis: Es ist die Anzahl der gezählten Stimmen in der Gemeinde oder landesweit. Trend: Rechnet man mehrere Ergebnisse aus einzelnen Gemeinden (oder Regionen) zusammen, sieht man den „Trend“ im Vergleich zu früheren Wahlen. Extrapolation: Hier wird das Ergebnis anhand einiger vorhandener Ergebnisse mit Hilfe komplexer Berechnungsmodelle vorberechnet.
Wann liegt das endgültige Wahlergebnis vor?
Auch wenn einzelne Wahllokale mittags schließen, wird das Ergebnis einzelner Kommunen erst um 17 Uhr bekannt gegeben. Das bedeutet, dass das endgültige Wahlergebnis – keine Fehl- oder Fehlzeiten – am Sonntag, 25. September, gegen 19:00 Uhr erwartet wird. Seit der Wiedereinführung der Wahlordnung des Landes Tirol im Jahr 2017 werden Briefwahlstimmen bereits am Wahltag von den Gemeinden ausgezählt. Zeitplan bis zur Landtagswahl am 25. September Das Ergebnis wird in der Sitzung der Landeswahlbehörde in der Woche nach der Wahl amtlich sein.
Welche Partei zieht in den Landtag ein?
In den Landtag ziehen nur Parteien ein, die bundesweit mindestens fünf Prozent (Fünf-Prozent-Hürde) oder ein Schlüsselmandat in einem der neun Wahlkreise errungen haben. Der Tiroler Landtag besteht aus 36 Abgeordneten, die ihr Mandat (politisches Vertretungsmandat) ausüben. Das Wahlergebnis entscheidet dann darüber, welche Partei wie viele Mandate bekommt.
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